Impressum und rechtliche Hinweise

Dr. Bauer & Partner Rechtsanwälte mbB
Dr. Juliane Bauer
Jens Becker, LL.M.
Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten
Leopoldstraße 244
80807 München

Tel.: +49 (89) 929897-10
Fax.: +49 (89) 929897-09

E-Mail: juliane.bauer@bp-recht.de
Internet: www.bp-recht.de

Sitz der Partnerschaft ist München
Registergericht: AG München PR 739

Zugelassen am Landgericht München I sowie vertretungsberechtigt am Landgericht München II und Oberlandesgericht München.

Für Inhalte anderer Websites, auf die wir durch Links oder in sonstiger Art hinweisen, für die inhaltliche Richtigkeit jeglicher Wiedergabe von Vorschriften, Urteilen oder anderen Texten sowie für etwa erteilten Rat oder Empfehlung kann trotz größter Sorgfalt bei der Einstellung von Inhalten nicht gehaftet werden. Sinn und Zweck dieser Internetpräsenz ist die Information, nicht die Erteilung weiterer Auskünfte.

Bitte beachten Sie die folgenden Pflichtangaben auf die wir Sie – und insbesondere die ausländischen Besucher unserer Website – nach § 6 Teledienstgesetz (TDG), der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und den Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312 b, c BGB und BGB-InfoV) besonders hinweisen müssen:
Unsere zuständige Aufsichtsbehörde nach § 73 II Nr.4 BRAO ist der Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München – Körperschaft des öffentlichen Rechts, Tal 33, 80331 München, Telefon 089 – 53 29 44 – 0, Telefax 089 – 53 29 44 – 28
www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de

Die für uns maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft. Sie können alle diese Regelungen unter www.brak.de/seiten06.php einsehen.

Im Zusammenhang mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) weisen wir besonders darauf hin, dass wir zur Erhebung von Umsatzsteuer (§ 2 II, Nr. 7008 VV RVG) berechtigt und verpflichtet sind. Es können im Rahmen einer Beauftragung ferner Pauschalen für Auslagen, Dokumente und Reisen nach § 2 II, Nr. 7000-7006 VV RVG sowie eine Hebegebühr nach § 2 II, Nr. 1009 RVG anfallen. Zu der Anforderung eines etwaigen Vorschusses sind wir nach § 9 RVG berechtigt.

Soweit auf dieser Website die Berufsbezeichnung ‚Rechtsanwalt/Rechtsanwältin’ oder ‚Fachanwalt/ Fachanwältin’ verwendet wird, so weisen wir darauf hin, dass diese Bezeichnung in sämtlichen Fällen durch die Bundesrepublik Deutschland verliehen worden ist.